Der Gesetzgeber definiert keine Qualitätstandart und Zulassungsbedingungen für Anbieter und Pflegebe-dürftige-Familien wissen meist nicht worauf zu achten ist und müssen sich vom „Bauchgefühl“ leiten lassen.
Es gibt sehr viele Anbieter, die auf den ersten Blick oft nur schwer zu unterscheiden sind.
Woran erkennt man seriöse Anbieter ?
-
Deutschsprachige fachkompetente Ansprechpartner und Erreichbarkeit im Notfall auch an Wochen-enden
-
Kostenfreie und detaillierte Bedarfsanalyse
-
Laufende Kosten müssen transparent dargestellt und tagesgenau berechnet werden.
-
Zusätzlich zum Betreuungsvertrag sollte ein Vermittlungs-Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden
-
Klare Haftungsregelungen (bspw. zur Betriebshaftpflicht)
Hier Ihre Vorteile bei uns auf einem Blick :
-
kostenlosen Erst-Beratung
-
sog. 24 h Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause
-
Zusammenarbeit mit fachkompetenten Ansprechpartner der 24-Stunden Bereitschaftsdienst anbietet .
Laufende Kosten und Betreuung durch unsere Agentur :
Kosten der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst durch unsere Agentur und der Vermittlung eines Vertragsabschlusses mit selbstständigen Dienstleistern oder natürlichen Personen .
Vermittlung und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,-Euro netto Einmalig
Bestandsbetreuungspauschale in Höhe von 5,- Euro netto pro Tag über die Laufzeit des
Bestandes des vermittelten Vertrages zu entrichten für laufende Betreuung durch unsere Agentur
Wir sind einen festen Ansprech-partner für Sie während der gesamten Vertragslaufzeit, der Ihre Betreuung koordiniert und an den Sie sich mit allen Anliegen zu Ihrer Betreuungssituation wenden können. Wir bieten einen 24-Stunden Bereitschaftsdienst, um bei kurzfristigen Ausfällen eine unverzügliche Anschlussvermittlung zu gewährleisten.
Kosten für Betreuungsleistungen :
Der Einsatz einer Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft kann in den meisten Fällen günstiger sein als eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim.
Unsere polnischen Betreuungskräfte sind in Polen sozialversichert und werden nach Deutschland entsendet, wobei die besonderen Bedingungen für Bedienstete gelten, die in den Haushalt aufgenommen worden sind (§§ 617, 618 BGB). Zum Nachweis der Sozialversicherung in Polen verfügen alle Bereuungskräfte über eine sog. „A1- Bescheinigung“.
Die nicht medizinischen Leistungen erfolgen unabhängig vom Pflegegrad. Die Leistungen richten sich nach der Zahl der zu betreuenden Personen und dem anfallenden Aufwand.
Die Preise richten sich nach dem individuell ermittelten Aufwand. Ab 92,69 Euro/Tag inkl. Fahrkosten sind Angebote möglich.
Zuschüsse & Fördermöglichkeiten
Zur unterstützenden Finanzierung der Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause bietet der Gesetzgeber verschiedene Leistungen an. Dazu zählen unter anderem:
-
Pflegegeld
-
Verhinderungspflegegeld
-
Steuerliche Vergünstigungen
-
Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
-
Pflegehilfsmittel etc.
Unter Berücksichtigung aller Zuschüsse (§ 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Verhinderungspflege/Berücksichtigung in der Einkommensteuer) ist es möglich die effektiven Kosten auf ca. 1.894 ,80 EUR/mtl. zu begrenzen.
Pflegegeld
Die Pflegereform 2021 bringt einige Änderungen für die Pflege mit sich. Diese Leistungen erhalten Pflegebedürftige ab 01.07.2021
Pflegegrad I | 125 Euro * |
Pflegerad II | 316 Euro |
Pflegegrad III | 545 Euro |
Pflegerad IV | 728 Euro |
Pflegegrad V | 901 Euro |
* Im Pflegegrad 1 für neu eingestufte Personen wird kein Pflegegeld ausgezahlt, sondern ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.
Verhinderungspflege – Geld:
(derzeit bis zu 1.612,00 € jährlich) bei der Pflegekasse beantragt werden. Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806,00 €) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Damit steigt die jährliche Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418,00 €.
Die neue Pflegereform 2021 sieht auch Änderungen bei den Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungs- bzw. der Kurzzeitpflege vor. Die Pauschale für erstgenannte Unterstützung wird dauerhaft auf 60 Euro monatlich erhöht. Ab dem Jahr 2023 wird es auch regelmäßige Anpassungen an die jährliche Inflation geben.
Die Änderung hinsichtlich der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist umfassender. Denn hier wird es eine Zusammenfassung der Leistungen geben, womit Angehörige, die ihre Liebsten selbst pflegen, über ein sogenanntes Entlastungsbudget im Gesamtbetrag von 3 300 Euro im Jahr selbst verfügen können. Bis jetzt konnte nur entweder die Kurzzeitpflege oder aber die Verhinderungspflege mit jeweils einem Betrag von 1 612 Euro jährlich genutzt werden.
Nun soll es möglich werden, die beiden Leistungen besser zu kombinieren und damit den Höchstbetrag der zugesagten Unterstützung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Bisher war die ganze Angelegenheit nicht für alle einfach verständlich. Das soll sich mit der Pflegereform 2021 ändern.
Zusätzlich wird die bis dato vorgeschriebene Vorpflegezeit für Angehörige mit der Dauer von 6 Monaten abgeschafft. Diese war verpflichtend, bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden konnte. Nun können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Leistungen noch individueller und konkreter an die Bedarfssituation anpassen.
Ein weiterer Punkt, der sich in Zusammenhang mit der Verhinderungspflege in der kommenden Reform ändert, ist, dass ein Teil daraus künftig für die Ersatzpflege verwendet werden kann. Ab 01. Juli 2022 können bis höchstens 40 Prozent des kompletten Jahresbetrages für diese Pflegeform, die auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann, herangezogen werden.
Auch bei Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungspflege ändert sich mit der Pflegereform 2021 etwas
Die neue Pflegereform 2021 sieht auch Änderungen bei den Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungs- bzw. der Kurzzeitpflege vor. Die Pauschale für erstgenannte Unterstützung wird dauerhaft auf 60 Euro monatlich erhöht. Ab dem Jahr 2023 wird es auch regelmäßige Anpassungen an die jährliche Inflation geben.
Die Änderung hinsichtlich der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist umfassender. Denn hier wird es eine Zusammenfassung der Leistungen geben, womit Angehörige, die ihre Liebsten selbst pflegen, über ein sogenanntes Entlastungsbudget im Gesamtbetrag von 3 300 Euro im Jahr selbst verfügen können. Bis jetzt konnte nur entweder die Kurzzeitpflege oder aber die Verhinderungspflege mit jeweils einem Betrag von 1 612 Euro jährlich genutzt werden.
Nun soll es möglich werden, die beiden Leistungen besser zu kombinieren und damit den Höchstbetrag der zugesagten Unterstützung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Bisher war die ganze Angelegenheit nicht für alle einfach verständlich. Das soll sich mit der Pflegereform 2021 ändern.
Zusätzlich wird die bis dato vorgeschriebene Vorpflegezeit für Angehörige mit der Dauer von 6 Monaten abgeschafft. Diese war verpflichtend, bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden konnte. Nun können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Leistungen noch individueller und konkreter an die Bedarfssituation anpassen.
Ein weiterer Punkt, der sich in Zusammenhang mit der Verhinderungspflege in der kommenden Reform ändert, ist, dass ein Teil daraus künftig für die Ersatzpflege verwendet werden kann. Ab 01. Juli 2022 können bis höchstens 40 Prozent des kompletten Jahresbetrages für diese Pflegeform, die auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann, herangezogen werden.
Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige im Rahmen der „kurzfristigen Arbeitsverhinderung“
Arbeitnehmer können sich bis zu 20 Tage freistellen lassen, um Angehörige häuslich zu betreuen und zu pflegen. Hierfür muss das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehören beantragt werden. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts. Bislang lag diese Grenze bei maximal 10 Tagen.
Weitere Zuschüsse und Förderungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Demenzcafé, Betreuungsnachmittage)
Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
Wohnumfeldverbesserende Maßnahme :
-
Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen (wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen). Ziel solcher Maßnahmen ist es, dass dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederher-gestellt wird. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für solche Anpassungsmaßnahmen zahlen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss bis zu vier-mal 4.000 Euro, also bis zu 16.000 Euro, betragen. Er wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchs-berechtigten aufgeteilt
-
Pflegekosten von der Steuer absetzen: als außergewöhnliche Belastung
-
Ein Großteil der Pflegekosten lässt sich nach § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Kosten, die höher sind als die Aufwendungen anderer Steuerzahler mit ähnlichem familiären und finanziellen Stand. In diesem Fall wird von der Gesamthöhe der Einkünfte der Teil der tatsächlichen Kosten abgezogen, der die zumutbare Belastung übersteigt.
-
Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
-
Viele Kosten, die Sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, lassen sich hingegen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Bis zu 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also 4.000 Euro, lassen sich hier einsparen.
-
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
-
Wie und wo kann man noch Hilfe zur Pflege erhalten?
-
Reichen das eigene Einkommen und Vermögen eines Pflegebedürftigen nicht aus, die
-
Kosten für die notwendige Pflege selbst zu bestreiten, sollten sich Pflegebedürftige nicht
-
scheuen, beim zuständigen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen.
-
Langes Abwarten ist nicht sinnvoll, da Sozialhilfeträger keine Leistungen für zurückliegende Zeiträume erbringen.
-
Wir beraten Sie zu Ihren Fragen, informieren Sie über Zuschüsse und Förderung und erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag.
-
Die Grundlage für ein kostenfreies Angebot ist unser Kundefragenbogen zur Bedarfsanalyse.
-
Gern besprechen wir diesen auch persönlich vor Ort bei Ihnen oder bei uns wie auch am Telefon mit Ihnen.
-
24h : 0 63 44/ 954 82 00
Die Grundlage für ein kostenfreies Angebot ist unser Kundefragenbogen zur Bedarfsanalyse.