Die Entscheidung für eine "24-Stunden-Betreuung" durch Sylwias bedeutet nicht nur den Zugang zu fachkundiger und herzlicher Betreuung im eigenen Zuhause, sondern auch Klarheit und Transparenz in der Kostenstruktur.
Die individuell variierenden Kosten richten sich nach den speziellen Bedürfnissen und der Situation im Haushalt der betreuten Person. Unser breites Spektrum an Betreuungsoptionen sichert eine maßgeschneiderte und einfühlsame Unterstützung.
Grundkosten und zusätzliche Gebühren. Die Grundlage für unsere Betreuung setzt bei einem monatlichen Beitrag ab etwa 2.700 Euro an, inklusive der Fahrtkosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft. Dieser Betrag kann sich jedoch nach Bedarf, wie etwa bei erforderlicher Nachtarbeit oder besonderen Qualifikationen der Betreuungskraft, verändern. Zu beachten sind auch mögliche Zuschläge an Feiertagen sowie die Bereitstellung von Kost und Logis für die Betreuungskraft.
Zu Beginn der Zusammenarbeit erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 297,00 Euro.
Die monatlichen Gesamtkosten können je nach Umfang der Betreuung auf bis zu 3.200 Euro oder gelegentlich sogar darüber ansteigen. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass unsere "sog.24-Stunden-Betreuung" eine preiswerte Alternative zum Pflegeheim darstellt, besonders wenn man die möglichen Zuschüsse und Förderungen mit einberechnet.
Finanzielle Unterstützung und Flexibilität Die endgültigen Kosten für eine '24-Stunden-Betreuung' können durch finanzielle Unterstützungen wie das Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI, die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege und steuerliche Vergünstigungen oft signifikant reduziert werden. Die Höhe der effektiven Kosten kann, abhängig vom Pflegegrad der betreuten Person, oft auf einen monatlichen Betrag von etwa 1.879,90 Euro gesenkt werden. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistungen ist mindestens der Pflegegrad 2.voraus
Zuschüsse & Fördermöglichkeiten
Zur unterstützenden Finanzierung der Seniorenbetreuung im eigenen zuhause bietet der Gesetzgeber verschiedene Leistungen an. Dazu zählen unter anderem:
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Pflegegeld
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(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause )
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Verhinderungspflegegeld (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege)
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Steuerliche Vergünstigungen
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Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
( https://www.wege-zur-pflege.de)
. Die Höhe des Pflegegelds im Jahr 2024 variiert je nach Pflegegrad:
Pflegegrad I |
125 Euro * |
Pflegerad II |
332 Euro |
Pflegegrad III |
573 Euro |
Pflegerad IV |
764 Euro |
Pflegegrad V |
946 Euro |
Unser kundenorientierter Service Wir legen großen Wert darauf, nicht nur umfassende Betreuung anzubieten, sondern Sie auch in der finanziellen Planung zu unterstützen. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und jederzeit verfügbar, um die optimalen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse zu erörtern.
Darüber hinaus bieten wir flexible Vertragsgestaltungen an, die es ermöglichen, unsere Dienste als kurzfristige Lösung, beispielsweise zur Urlaubsvertretung oder als Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt, zu nutzen.
Mit kurzen Kündigungsfristen und der Möglichkeit, unsere Dienste zu testen, möchten wir Ihnen maximale Sicherheit und Zufriedenheit garantieren.
Entscheiden Sie sich für Sylwias, um eine unterstützende und liebevolle Umgebung für Ihre Angehörigen zu schaffen – eine qualitativ hochwertige und zugleich kosteneffiziente Lösung im Vergleich zum Pflegeheim.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Betreuungslösung zu finden und so ein erfülltes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.