OHNE LANDESRECHTLICHE ANERKENNUNG
Betreuung zu Hause
1.994,75 €*
monatlicher Eigenanteil im Rechenbeispiel
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch können für dieses Angebot nicht eingesetzt werden.


KOSTEN & FINANZIERUNG · STAND 2026
Was kostet die Betreuung zu Hause? Hier finden Sie die aktuellen Preisrahmen, mögliche Leistungen der Pflegekasse und konkrete Rechenbeispiele.
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So kann sich Ihr monatlicher Eigenanteil nach möglichen Leistungen der Pflegekasse und einer Steuerermäßigung zusammensetzen. Die folgenden Beträge zeigen zwei konkrete Rechenbeispiele.
OHNE LANDESRECHTLICHE ANERKENNUNG
1.994,75 €*
monatlicher Eigenanteil im Rechenbeispiel
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch können für dieses Angebot nicht eingesetzt werden.
MIT LANDESRECHTLICHER ANERKENNUNG
1.684,55 €*
monatlicher Eigenanteil im Rechenbeispiel
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch können bei erfüllten Voraussetzungen genutzt werden. Die Pflegekasse entscheidet.
* Unverbindliche Rechenbeispiele: Pflegegrad 3, 30 Betreuungstage, Sprachniveau A2–B1. Ausgangskosten der Betreuung: ohne Anerkennung 3.222,00 €, mit Anerkennung 3.402,00 €. Die hervorgehobenen Beträge ergeben sich nach den im Rechenbeispiel aufgeführten Entlastungen. Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (294,92 €) und Steuerermäßigung (333,33 €) sind rechnerische Monatsdurchschnitte aus Jahresbeträgen, keine festen monatlichen Auszahlungen. Ob und in welcher Höhe Sie Leistungen und Steuerermäßigungen nutzen können, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und den erstattungsfähigen Aufwendungen ab. Pflegekasse und Finanzamt prüfen den Einzelfall. Die Beträge sind keine Zusage für Ihren persönlichen Eigenanteil. Maßgeblich ist Ihr individuelles schriftliches Angebot. Bei 31 Betreuungstagen ändert sich die Monatssumme. Fahrkosten und gegebenenfalls Vermittlungs- oder Beratungsvergütungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
ZWEI UNVERBINDLICHE BEISPIELE
Hier sehen Sie die vollständige Berechnung der oben gezeigten Eigenanteile. Leistungen und Steuerentlastungen sind nicht automatisch verfügbar.
OHNE ANERKENNUNG
Pflegegrad 3 · 30 Tage · Sprachniveau A2–B1
MIT ANERKENNUNG
Pflegegrad 3 · 30 Tage · Sprachniveau A2–B1
¹ Jahresbeträge als rechnerische Monatsdurchschnitte. Die 294,92 € und 333,33 € sind keine festen monatlichen Auszahlungen oder automatisch verfügbaren Abzüge. Der tatsächliche Anspruch hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den erstattungsfähigen Aufwendungen ab.
Bei Nutzung von 40 % der Pflegesachleistungen verbleiben im Beispiel 60 % des Pflegegeldes. Anerkennung und Abrechnungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Pflegekasse und Finanzamt prüfen den Einzelfall. Die Beispiele sind keine Zusage für Ihren persönlichen Eigenanteil.
LEISTUNGEN 2026
Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der finanziellen Planung und bei Anträgen. Welche Leistungen im Einzelfall nutzbar sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
347–990 €
monatlich für Pflegegrad 2–5
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Kombination mit Sachleistungen kann sich das Pflegegeld anteilig verringern.
bis zu 131 €
monatlich
Für zugelassene bzw. anerkannte Leistungen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
bis zu 40 %
ungenutzter ambulanter Sachleistungen
Ab Pflegegrad 2 für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Kombination wirkt sich auf das verbleibende Pflegegeld aus.
bis zu 3.539 €
gemeinsamer Jahresbetrag
Ab Pflegegrad 2, bei erfüllten Voraussetzungen. Das Budget steht gemeinsam für beide Leistungen zur Verfügung.
bis zu 4.000 €
pro Jahr · 20 % begünstigter Kosten
Ob und in welchem Umfang Aufwendungen berücksichtigt werden können, hängt von den persönlichen steuerlichen Voraussetzungen ab.
Weitere Informationen: Pflegeleistungen beim Bundesgesundheitsministerium · § 35a EStG
ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG
Wir beraten zu sinnvollen Anpassungen, unterstützen bei Anträgen und empfehlen geeignete Fachbetriebe. Die handwerklichen Arbeiten übernehmen diese Fachbetriebe.
FLEXIBLE LÖSUNGEN
Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe können Angehörige entlasten oder eine Betreuung ergänzen. Für anerkannte Angebote können Kosten abhängig vom Anspruch teilweise oder vollständig über § 45b SGB XI oder andere passende Leistungen übernommen werden.
Wir besprechen, was Sie benötigen, welcher Anbieter in Ihrer Region zuständig ist und welche Finanzierung infrage kommt. Vertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen und eine mögliche Probezeit werden vorab vereinbart.
Leistungen kennenlernenPERSÖNLICH FÜR SIE DA
Wir besprechen Ihren Bedarf, die Wohnsituation und die Finanzierungsmöglichkeiten. Die Erstberatung ist unverbindlich.