KOSTEN & FINANZIERUNG · STAND 2026

Kosten und Beratung

Was kostet die Betreuung zu Hause? Hier finden Sie die aktuellen Preisrahmen, mögliche Leistungen der Pflegekasse und konkrete Rechenbeispiele.

Persönliches BeratungsgesprächSeit 2010 an Ihrer Seite

TRANSPARENT VON ANFANG AN

Ihr möglicher Eigenanteil.

So kann sich Ihr monatlicher Eigenanteil nach möglichen Leistungen der Pflegekasse und einer Steuerermäßigung zusammensetzen. Die folgenden Beträge zeigen zwei konkrete Rechenbeispiele.

OHNE LANDESRECHTLICHE ANERKENNUNG

Betreuung zu Hause

1.994,75 €*

monatlicher Eigenanteil im Rechenbeispiel

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch können für dieses Angebot nicht eingesetzt werden.

* Unverbindliche Rechenbeispiele: Pflegegrad 3, 30 Betreuungstage, Sprachniveau A2–B1. Ausgangskosten der Betreuung: ohne Anerkennung 3.222,00 €, mit Anerkennung 3.402,00 €. Die hervorgehobenen Beträge ergeben sich nach den im Rechenbeispiel aufgeführten Entlastungen. Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (294,92 €) und Steuerermäßigung (333,33 €) sind rechnerische Monatsdurchschnitte aus Jahresbeträgen, keine festen monatlichen Auszahlungen. Ob und in welcher Höhe Sie Leistungen und Steuerermäßigungen nutzen können, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und den erstattungsfähigen Aufwendungen ab. Pflegekasse und Finanzamt prüfen den Einzelfall. Die Beträge sind keine Zusage für Ihren persönlichen Eigenanteil. Maßgeblich ist Ihr individuelles schriftliches Angebot. Bei 31 Betreuungstagen ändert sich die Monatssumme. Fahrkosten und gegebenenfalls Vermittlungs- oder Beratungsvergütungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

ZWEI UNVERBINDLICHE BEISPIELE

So kann sich der
Eigenanteil zusammensetzen.

Hier sehen Sie die vollständige Berechnung der oben gezeigten Eigenanteile. Leistungen und Steuerentlastungen sind nicht automatisch verfügbar.

OHNE ANERKENNUNG

Ohne Anerkennung

Pflegegrad 3 · 30 Tage · Sprachniveau A2–B1

Beispielpreis Betreuung
3.222,00 €
Pflegegeld
− 599,00 €
Verhinderungs- / Kurzzeitpflege¹
− 294,92 €
Steuerermäßigung nach § 35a EStG¹
− 333,33 €
Möglicher Eigenanteil
in diesem Rechenbeispiel
1.994,75 €

MIT ANERKENNUNG

Mit Anerkennung

Pflegegrad 3 · 30 Tage · Sprachniveau A2–B1

Beispielpreis Betreuung
3.402,00 €
Entlastungsbetrag
− 131,00 €
40 % aus 1.497,00 € Pflegesachleistungen
− 598,80 €
60 % des Pflegegeldes von 599,00 €
− 359,40 €
Verhinderungs- / Kurzzeitpflege¹
− 294,92 €
Steuerermäßigung nach § 35a EStG¹
− 333,33 €
Möglicher Eigenanteil
in diesem Rechenbeispiel
1.684,55 €

¹ Jahresbeträge als rechnerische Monatsdurchschnitte. Die 294,92 € und 333,33 € sind keine festen monatlichen Auszahlungen oder automatisch verfügbaren Abzüge. Der tatsächliche Anspruch hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den erstattungsfähigen Aufwendungen ab.

Bei Nutzung von 40 % der Pflegesachleistungen verbleiben im Beispiel 60 % des Pflegegeldes. Anerkennung und Abrechnungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Pflegekasse und Finanzamt prüfen den Einzelfall. Die Beispiele sind keine Zusage für Ihren persönlichen Eigenanteil.

LEISTUNGEN 2026

Welche Unterstützung
kommt für Sie infrage?

Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der finanziellen Planung und bei Anträgen. Welche Leistungen im Einzelfall nutzbar sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

Pflegegeld

347–990 €

monatlich für Pflegegrad 2–5

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Kombination mit Sachleistungen kann sich das Pflegegeld anteilig verringern.

Entlastungsbetrag

bis zu 131 €

monatlich

Für zugelassene bzw. anerkannte Leistungen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Umwandlungsanspruch

bis zu 40 %

ungenutzter ambulanter Sachleistungen

Ab Pflegegrad 2 für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Kombination wirkt sich auf das verbleibende Pflegegeld aus.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

bis zu 3.539 €

gemeinsamer Jahresbetrag

Ab Pflegegrad 2, bei erfüllten Voraussetzungen. Das Budget steht gemeinsam für beide Leistungen zur Verfügung.

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

bis zu 4.000 €

pro Jahr · 20 % begünstigter Kosten

Ob und in welchem Umfang Aufwendungen berücksichtigt werden können, hängt von den persönlichen steuerlichen Voraussetzungen ab.

Weitere Informationen: Pflegeleistungen beim Bundesgesundheitsministerium · § 35a EStG

ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG

Das Zuhause an
den Alltag anpassen.

Wir beraten zu sinnvollen Anpassungen, unterstützen bei Anträgen und empfehlen geeignete Fachbetriebe. Die handwerklichen Arbeiten übernehmen diese Fachbetriebe.

  • Türverbreiterungen und Rampen
  • Treppenlifte und barrierefreie Zugänge
  • Anpassungen im Badezimmer
  • Geeignete Möbel und technische Hilfen

FLEXIBLE LÖSUNGEN

Auch stundenweise
ist Unterstützung möglich.

Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe können Angehörige entlasten oder eine Betreuung ergänzen. Für anerkannte Angebote können Kosten abhängig vom Anspruch teilweise oder vollständig über § 45b SGB XI oder andere passende Leistungen übernommen werden.

Wir besprechen, was Sie benötigen, welcher Anbieter in Ihrer Region zuständig ist und welche Finanzierung infrage kommt. Vertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen und eine mögliche Probezeit werden vorab vereinbart.

Leistungen kennenlernen

PERSÖNLICH FÜR SIE DA

Gemeinsam die passende Betreuung finden.

Wir besprechen Ihren Bedarf, die Wohnsituation und die Finanzierungsmöglichkeiten. Die Erstberatung ist unverbindlich.

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